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Vertretung auf Landesebene

der Landesbehindertenbeirat

Gemäß Behindertengleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt berät der Landesbehindertenbeirat die Landesregierung unabhängig und überparteilich in allen Angelegenheiten, die für die Belange behinderter Menschen von Bedeutung sind. Dazu tagt er viermal jährlich.

Stimmberechtigt im Landesbehindertenbeirat sind 16 von den Arbeitsgruppen des Runden Tisches vorgeschlagene Mitglieder oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter, sowie der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Adrian Maerevoet. Er ist zugleich Vorsitzender des Gremiums und hat die Geschäftsführung des Beirates. Seine Stellvertreter sind Frau Dr. Jutta Hildebrand und Herr Udo Rheinländer.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden von sachverständigen Mitgliedern unterstützt, die von der Liga der freien Wohlfahrt, verschiedenen Ministerien, der Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, der Arbeitnehmerverbände, dem DGB, der Sozialagentur, der Bundesagentur für Arbeit, der AG der Hauptschwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vorgeschlagen wurden. Die Mitglieder werden vom Sozialministerium ernannt.
Ihre jeweilige Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine erneute Ernennung ist zulässig.

Die Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt werden zu den Sitzungen eingeladen und folgen dem auch regelmäßig durch Entsendung ihrer behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher.
Die Sitzungen des Landesbehindertenbeirates sind nicht öffentlich.

der Runde Tisch

Der Runde Tisch der Behinderten wird von engagierten Menschen mit und ohne Behinderungen getragen. Mitarbeiten kann jeder, der entsprechendes Interesse zeigt.

Seine Tätigkeit ist unabhängig und überparteilich. Sie ist auf eine Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben gerichtet. Zu diesem Zweck greift der Runde Tisch eigenständig Themen auf und erarbeitet Beschlussempfehlungen für den Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt
Die Geschäftsführung obliegt dem Landesbehindertenbeauftragten.
Der Runde Tisch trifft sich nach Bedarf höchstens einmal jährlich. Weiterhin hat der Runde Tisch Arbeitsgruppen gebildet, die jeweils etwa viermal jährlich tagen. Sie beschäftigen sich mit

- Inklusion

- Interessenvertretung

- Arbeitswelt

- Barrierefreiheit

und auch mal vorübergehend mit einem Thema wie das

- Trägerübergreifende Persönliche Budget

Jede Arbeitsgruppe hat einen Sprecher oder eine Sprecherin, der insbesondere die Termine und Inhalte und Kontakte ...... organisiert, sowie die Sitzungen leitet. Falls Sie Kontakt suchen oder weitere Informationen zu einer Mitarbeit haben, können Sie das über eine Mail an Frau Jaeschke .